Liebe Vereinsfreunde. Als größtes Versandhaus für große Damenschuhe sowie große Herrenschuhe in Europa wissen wir: Entscheidend für den Erfolg ist die Gemeinschaft. Vereine stehen für Zusammenhalt, Austausch und Solidarität – und genau diese Tugenden möchten wir erneut unterstützen. Mit der schuhplus-Vereinsförderung verschenken wir 5 x 500.00 EUR – das Besondere: IHR SELBST bestimmt, welcher Verein das Geld bekommen soll. Wird bei der Auslosung Dein Name gezogen, dann bist Du im wahrsten Sinne des Wortes der Glücksbringer für den Verein Deiner Wahl.

Welcher Verein soll 500,- € gewinnen?

Schlage jetzt einen Verein vor. Deine Daten werden übrigens NICHT weitergegeben. Alle Gewinner* werden LIVE auf Facebook am 05.01.2025 um 15:00 Uhr gezogen und per E-Mail benachrichtigt.







Teilnahmebedingungen für die schuhplus-Vereinsförderung 2024

1. Veranstalter

Veranstalter der schuhplus-Vereinsförderung ist die schuhplus – Schuhe in Übergrößen – GmbH, Große Straße 79a, 27313 Dörverden, Telefon 04234 8909080, Telefax 04234 8909089, Amtsgericht Walsrode HRB 203075, Steuernummer 48/205/05644, USt.-ID: DE27737249, vertreten durch den Geschäftsführer Kay Zimmer – im Weiteren kurz „schuhplus“ genannt. Im Folgenden steht zur Vereinfachung die männliche Form, stellvertretend gleichwertig für Personen aller drei Geschlechter (m, w, d).

2. Förderungszweck und Absicht

Zur Wahrnehmung der unternehmerischen Eigenmotivation, das kulturelle sowie soziale Leben in der Gesellschaft zu unterstützen, dient die schuhplus-Vereinsförderung auch im Jahr 2024 dazu, die zwischenmenschliche Gemeinschaft monetär zu unterstützen. Der Geldbeitrag kann dabei im Gewinnfall vereinsintern frei eingesetzt und bestimmt werden und ist somit nicht zweckgebunden. Die Vereinsförderung mit dem Ziel zur Ermittlung eines Gewinners gleicht dabei einer Lotterie, die durch Eigendynamik eine hohe Interaktion erzeugt und erzeugen soll. Neben der Eigenmotivation ist der Veranstalter zugleich auch ein kommerzielles Wirtschaftsunternehmen und nutzt im Zuge dessen dezidiert diese Aufmerksamkeit, den eigenen Bekanntheitsgrad durch Viralität crossmedial gemeinsam in Kooperation mit dem Sponsor, dem Unternehmen conversionhero, nachhaltig zu steigern.

3. Teilnahme und Gewinne

3.1. Jede natürliche Person ab 16 Jahren kann einen Verein vorschlagen, der gefördert werden soll. Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige und mildtätige Vereine, Einrichtungen und Organisationen mit Sitz in Deutschland, die sich in den Bereichen Soziales, Sport, Umwelt oder Kultur engagieren. Politische Parteien oder Bürgerinitiativen sind von der Teilnahme ausgeschlossen; die Teilnahme über Dritte ist nicht gestattet. Kommerzielle Bewerbungen sind ebenalls ausgeschlossen. Die Anmeldung eines Vereins zur schuhplus-Vereinsförderung erfolgt ausschließlich digital unter https://www.schuhplus.com/vereinsfoerderung . Mit der Ziehung eines gültigen Teilnehmers ist der zu fördernde Verein ermittelt.

3.2. Die Teilnahme an der schuhplus-Vereinsförderung ist unentgeltlich. Im Rahmen der Anmeldung beim Teilnehmer anfallende Entgelte für Telekommunikation, beispielsweise entstehende Kosten für Telefon- oder Internetverbindungen, trägt der Teilnehmer.

3.3. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung bei schuhplus oder bei einem der beteiligten Partner. Alle erhobenen Daten wie Schuh- und Konfektionsgröße haben keinen Einfluss auf die Gewinnerziehung.

3.4. Jegliche Bewerbungen mit rassistischem, jugendgefährdendem, pornographischem, nationalsozialistischem, sexistischem, gewaltverherrlichendem oder menschenverachtendem Hintergrund sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3.5. Im Rahmen der schuhplus-Vereinsförderung werden 5×500 Euro verlost.

4. Laufzeit, Vereinsbenennung und Gewinnerziehung

4.1. Die Anmeldung beginnt am 15. August 2024 und endet am 31. Dezember 2024 um 23:59 Uhr.

4.2. Werden mehrere Vereine bei einer Anmeldung genannt oder bleibt das Feld zur Vereinsbenennung unausgefüllt oder sind dort Inhalte zu finden, die keinem Verein oder dem Thema Vereinsförderung zugeordnet werden können, so gilt die Ziehung als ungültig.

4.3. Grundsätzlich werden fünf verschiedene Vereine gefördert. Erfolgt die Ziehung eines Teilnehmers, der einen bereits gezogenen Verein erneut benennt, so gilt die Ziehung als ungültig. Wird im Benennungsfeld des zu fördernden Vereins eine Vereinssparte genannt, etwa eine Fußballgruppe innerhalb eines Sportvereins, so wird die Spartennennung stets dem übergeordneten Verein zugeschrieben.

4.4. Jede natürliche Person kann einen Verein gemäß den genannten Kriterien vorschlagen. Pro E-Mail-Adresse kann ein Verein vorgeschlagen werden. Sobald der Verdacht besteht, die E-Mail-Adresse des Anmelders wurde einzig zum Zweck der Manipulation angelegt, ist der Veranstalter berechtigt, die manipulativ abgegebene Anmeldung zu löschen, ohne dass es einer Begründung bedarf. Darüber hinaus ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, E-Mail-Adressen von weiteren Teilnahmen auszuschließen. Um ein objektives Verfahren sicherzustellen und zielgerichtet Manipulationen vorzubeugen, sind sog. „Wegwerf-Mails“ grundsätzlich von einer Teilnahme ausgeschlossen. Die Anmeldung des Vereins muss mit einem Klick auf den Link in der E-Mail mit dem sog. Double-Opt-In-Verfahren bestätigt werden, die der Teilnehmer vom Veranstalter erhält.

4.5 Alternativ kann bei gleichen Gewinnchancen eine Anmeldung auch postalisch etwa durch den Versand einer Postkarte an den Veranstalter erfolgen. Aus diesem Schriftstück heraus müssen die vollständigen Angaben zum Anmelder durch Namen, Adresse und Geburtsdatum ersichtlich werden, ebenfalls muss zwingend der Wunschverein genannt werden. Darüber hinaus muss eine eigenhändig unterschriebene Erklärung vorhanden sein, dass die Teilnahmebedingungen des Veranstalters akzeptiert werden. Bei einer postalischen Teilnahme muss die fristgerechte Absendung der Postsache (etwa Postkarte oder Brief) innerhalb des Anmeldezeitraums erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.

4.6. Desweiteren kann bei gleichen Gewinnchanen eine Teilnahme über die Soziale Medien erfolgen, in dem der schuhplus-Beitrag geliked und der Wunschverein kommentiert wird.

4.7. Die Daten des Anmelders bleiben bei der schuhplus Gruppe und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmer werden regelmäßig über den Status Quo der schuhplus-Vereinsförderung per E-Mail informiert. Diese kann neben werblichen Informationen zum Veranstalter auch Werbung von Partnern des Veranstalters beinhalten.

4.8. Jeder Anmelder, ob per Anmeldeformular, postalisch oder aus einer “LIKE/TEILEN”-Interaktion in den Sozialen Medien resultierend, erhält eine eindeutig zuordbare Anmelde-ID. Im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 03.01.2025 werden aus allen Anmeldungen solange 20 Anmelde-IDs per digitalem Zufallsgenerator gezogen, bis sichergestellt ist, dass 20 unterschiedliche Vereine als Begünstigter bei der finalen Ziehung gewinnen können. Diese Selektion gleicht die unterschiedliche Stärke der Vereinsgröße und eine damit verbundene potenzielle Benachteiligung aus.

4.9. Es werden am 05.01.2025 um 15:00 Uhr LIVE u.a. auf dem schuhplus-Facebook-Kanal https://www.facebook.com/schuhplus insgesamt fünf der 20 Anmelder per Zufallsziehung haptisch ermittelt.

5. Gewinnauszahlung

Mit der Live-Ziehung und der gültigen Ermittlung von fünf Gewinner-Vereinen ist seitens des Anmelders die Genehmigung gegeben, dass dieser namentlich in allen Medien als “Glücksbringer” genannt werden darf. Die Gewinnervereine und deren Anmelder werden auf den Social Media Kanälen von schuhplus sowie in der Presse ausgelobt; zudem wird der Anmelder schriftlich per E-Mail persönlich benachrichtigt, um einen Kontakt zum Verein zwecks Preisübergabe herzustellen. Die Übergabe des Gewinns in bar erfolgt im Rahmen einer offiziellen Gewinnübergabe in einer schuhplus-Filiale, wenn der Vereinssitz sich bis zu 50 Kilometer von einer schuhplus-Filiale befindet, andernfalls wird der Betrag überwiesen. Alle Reisekosten, die dem Anreisenden mit der Anreise zur Gewinnübergabe entstehen, werden ausschließlich vom Anreisenden getragen. Die Gewinnannahme wird durch eine Spendenquittung oder Empfangsbestätigung seitens des Gewinners dokumentiert bzw. bestätigt. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen und/oder Institutionen und/oder Organisationen sowie Einrichtungen übertragbar.

6. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss von der Teilnahme, Gewinnrückforderung

6.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die Vereinsanmeldung ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen jederzeit zu beenden, insbesondere etwa dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus administrativen, technischen oder juristischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

6.2. Ein nachweisbarer Verstoß gegen die zuvor genannten Teilnahmebedingungen berechtigt schuhplus auch zum nachträglichen Ausschluss von der Teilnahme sowie zur Aberkennung und gleichzeitigen Rückforderung des Gewinns, insbesondere dann, wenn der Anmelder anlässlich seiner Anmeldung sachlich unrichtige Angaben gemacht hat sowie der Verdacht einer Manipulation, gleich welcher Art und welchen Umfangs, besteht, etwa durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Sammel- oder Mehrfachteilnahmen, beispielsweise durch automatische Skripte, Trojaner, Hackertools oder Viren.

6.3. Der Anmelder hat sicherzustellen, dass seine hinterlegte E-Mail-Adresse erreichbar ist und E-Mails problemlos zugestellt werden können. Der Anmelder wird im Gewinnfall schriftlich per E-Mail angeschrieben mit einer Gewinnbenachrichtigung zu seinem Vereinsvorschlag; bei einer postalischen Anmeldung erfolgt die Mitteilung postalisch; bei einer Teilnahme via Social Media erfolgt die Rückmeldung des Veranstalters durch das Anschreiben über das Kommunikationstool der Social Media Plattform. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung keine schriftliche Rückmeldung durch den Anmelder oder von Vereinsmitgliedern aufgrund der namentlichen Auslobung des Gewinner-Vereins in den Sozialen Medien, so verfällt gänzlich der Anspruch, wenn in conclusio keinerlei aktive schriftliche Rückmeldung per Direktkontakt, etwa per E-Mail, Brief oder Postkarte, innerhalb von zwei Wochen erfolgt. Interaktionen zu den Social Media Gewinner-Beiträgen, etwa Facebook-Kommentare von Mitgliedern oder auch das Teilen von Beiträgen sowie erfolgte Accountverknüpfungen, gelten NICHT als aktive Rückmeldung. Dem Veranstalter kommt dezidiert nicht die Funktion bzw. Rolle zu, bei einer nicht erfolgten direkten Rückmeldung eine Recherche zur Kontaktaufnahme durchzuführen. Der Preiserhalt basiert somit ausschließlich auf dem Prinzip der eigenverantwortlichen schriftlichen Rückmeldung per E-Mail oder auf postalischem Wege.

6.4. Alle Gewinne müssen innerhalb von acht Wochen nach Gewinnermittlung übergeben werden. Sollte keine Übermittlung einer Bankverbindung zustande kommen und/oder keine Übergabe in den Filialen erfolgen, da seitens des Vereins keine Aktivitäten zur Terminierung durchgeführt werden, so verfällt der Gewinnanspruch. Die Gewinnübergabe in den stationären Fachgeschäften hat zu den regulären Öffnungszeiten stattzufinden, die auf https://www.schuhplus.com/standorte einzusehen sind.

6.5. Falls Gewinne einem Verein aufgrund von fehlenden schriftlichen Rückmeldungen oder aufgrund von fehlenden Aktivitäten zur Terminfindung von Übergaben nicht zugestellt werden können, werden Ersatzvereine aus den übrigen Anmelde-IDs in Form einer weiteren LIVE-Ziehung neu ermittelt.

7. Haftung

Trotz höchster Sorgfaltspflicht kann es im Zuge der Anmeldungen etwa zu technischen Störungen kommen. Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit der Anmeldeplattform. Ferner kann schuhplus nicht für technische Störungen, insbesondere für Ausfälle des Netzwerks, haftbar gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung und Verantwortung für den Verlust abgesendeter, aber nicht zugegangener Anmeldeformulare, Daten und Abstimmungen. Im Detail haftet schuhplus im Zuge dessen nicht für Fehler bei der Datenübertragung, bei Diebstahl oder Zerstörung sowie unautorisiertem Zugang zu und Veränderungen an den Teilnehmerdaten. Der Veranstalter haftet nicht für technische Störungen jeglicher Art sowie für die Beschädigungen des Computers oder eines anderen Kommunikationsmediums eines Teilnehmers oder einer anderen Person, die aufgrund der Teilnahme an der schuhplus-Vereinsförderung und/oder im Rahmen der Bewerbung und/oder im Rahmen der Abstimmung entstehen, entstehen könnten und/oder entstehen werden.

8. Erweiterte Datenschutzbestimmungen

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der schuhplus – Schuhe in Übergrößen – GmbH, einzusehen unter https://www.schuhplus.com/content/datenschutz . Für die schuhplus-Vereinsförderungen gelten daraus resultierend im Kern folgende erweiterte Datenschutzbestimmungen:

A) Der Anmelder gibt bei der Teilnahme folgende persönliche Daten sowie Sachdaten ab:

1. Geschlechtsangabe
2. Geburtsdatum
3. Vorname und Nachname
4. E-Mail-Adresse 
5. Postleitzahl des Wohnsitzes
6. Auswahlfeld “Konfektion”: Ich brauche A) Mode in Normalgrößen B) Mode in Übergrößen
7. Auswahlfeld “Länge”: Ich brauche A) Mode in Normallänge B) Mode in Überlänge
8. Auswahlfeld “Schuhe”: Ich brauche A) Schuhe in Übergrößen B) Schuhe in Normalgrößen
9. Auswahlfeld “Schuhgröße”
10. Freitextfeld “Welcher Verein soll 500.00 Euro gewinnen?”

B) Die Daten des Anmelders bleiben bei der schuhplus Gruppe und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmer werden regelmäßig über den Status Quo der schuhplus-Vereinsförderung per E-Mail informiert. Diese kann neben werblichen Informationen zum Veranstalter auch Werbung von Partnern des Veranstalters beinhalten.

C) Veranstalter und Sponsoren behalten sich das Recht vor, aktiv in den Online-/Offline-Medien, etwa Print, Web, TV, auf den eigenen Webseiten sowie den eigenen Social Media-Präsenzen, über das Vereinsvoting, die teilnehmenden Vereine inkl. deren Anmelder zu berichten bzw. durch externe Presseaktivitäten redaktionell sowie werblich berichten zu lassen. Die Verwendung der Anmeldernamen ist hierbei dezidiert Teil der Außenkommunikation. Anmelder müssen sich bewusst darüber sein, dass durch Crossmedialität im Internet sowie durch die Wirkung von digitalen und non-digitalen Plattformen veröffentlichte Texte zur schuhplus-Vereinsförderung und damit auch der Name des Anmelders nahezu unwiderruflich verbreitet werden können.

D) Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook, YouTube, Instagram oder anderen Social Media Plattformen und wird in keiner Weise von den zuvor genannten Diensten oder auch anderen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert, auch wenn Live-Ziehungen oder Gewinner-Beiträge auf diesen Kanälen distribuiert werden. Die Datenverarbeitung der Anmelder findet nicht bei den Social Media Kanälen wie Facebook, YouTube oder Instagram statt, sondern ausschließlich bei schuhplus. Der Veranstalter übernimmt indes keine Haftung für den Datenumgang und die Datenverarbeitung jeglicher Social Media Plattform, falls etwa durch Beitragsteilungen etwaige Interessenskonflikten ausgelöst werden.

E) Die Einwilligung zur Speicherung und Nutzung der erhobenen Daten kann durch den Anmelder bzw. die abstimmende Person jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf hat einen Ausschluss vom Wettbewerb bzw. die Nichtberücksichtigung der abgegebenen Stimme im Rahmen der schuhplus-Vereinsförderung zur Folge. Der Widerruf ist per E-Mail an info@schuhplus.com zu richten.

F) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zur schuhplus-Vereinsförderung erklärt sich der Anmelder mit den „Teilnahmebedingungen für die schuhplus-Vereinsförderung 2024“ einverstanden.

Frühere Gewinner (Auszug)

Vereine mit Geldpreisen fördern

Es wird gelacht, gefeiert, gekämpft und gejubelt. Es lässt sich kaum in Worte fassen, wie viele Emotionen in einem Verein stattfinden. Hier treffen Leidenschaft, Engagement oder auch Liebe zum Hobby aufeinander. Nichts verbindet Menschen mehr als eine gemeinsame Aktivität. Für alles und jeden gibt es den passenden Berein. Ob Wohltätigkeitsvereine, Umweltverbände, Hobbyfreunde aller Art, Kunst- und Kulturvereine, Verbände für Kindergärten, Elterninitiativen oder Karnevalsvereine: Die Community-Landschaft ist bunt; alleine knapp 90.000 Sportvereine sind registriert. Statistisch gesehen sind Deutsche in mindestens einem der insgesamt rund 580.000 Vereine vertreten, eine beeindruckende Zahl.

Vereinsförderung von Europas größtem SchuhXL-Versandhaus

Bereits zum fünften Mal findet die Vereinsförderung von schuhplus – Schuhe in Übergrößen – statt. Damit leistet das Versandhaus, welches 2002 gegründet wurde und sich auf große Schuhe spezialisiert hat, einen dezidierten Anteil zur Förderung des Vereinswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Der gesellschaftliche Zusammenhalt und das gemeinsame Miteinander sind prägende Werte, die schuhplus mit zielgerichteten Aktionen unterstützen möchte. Ob Corona-Krise oder Krieg in der Ukraine: Es gibt in der jüngsten Vergangenheit unfassbar viele Schicksalsschläge, die die Menschen in unserem Land nachdenklich machen, in Angst versetzen und auch das Gefühl einer Unsicherheit vermitteln; folgendenschwere Effekte wie Inflation oder Zukunftsängste sind nur im Ansatz die Konsequenzen dieser Ereignisse. Die Förderung positiver Vibrationen steht somit mehr denn je im Fokus von schuhplus, um in diesen schweren Zeiten auch einen Hauch von Hoffnung und Freude zu transportieren.

schuhplus initiiert Vereinsförderung zum 6. Mal

Hunderte Vereine haben in der Vergangenheit nicht nur an der Förderung von Vereinen durch schuhplus teilgenommen. Viele von ihnen haben vielmehr eine ordentliche Stange Geld erhalten, um damit die Vereinsarbeit zu fördern. Ob Kindergärten, Schulvereineine, Tierhilfe, Blasorchester, Trauerfahrten oder Rugby-Club: Unsagbar vielfältig in der inhaltlichen Ausprägung waren die Gewinner der jüngsten Vereinsförderungen von schuhplus – und ebenso groß war die Freude, wenn das Geld in persönlichen Übergaben überreicht wurde, zumeist in einer der schuhplus-Filialen für Schuhe in Übergrößen. Auch im Jahr 2024 möchte der Fachhändler für XL-Schuhe diese wundervolle Vereinskultur fördern, diesmal mit fünf Förderbeiträgen zu je 500.00 Euro. Das Besondere in diesem Jahr ist die freie Wahl, denn alle Teilnehmer:innen können im Freitextfeld selbst angeben, welcher Verein bzw. welche Sparte des Vereins den Gewinnbetrag erhalten soll.

Über den Veranstalter schuhplus

Die schuhplus – Schuhe in Übergrößen – GmbH ist Europa führendes, multimedial operierendes E-Commerce-Unternehmen mit stationären Filialen, welches sich auf den viralen Omnichannel-Vertrieb im Produktsegment Schuhe in Übergrößen spezialisiert hat. Als lizensierter Handelspartner nationaler wie internationaler Marken erstreckt sich das Portfolio über die gesamte Abdeckung anlassbezogener Schuhmoden. Damenschuhe in Übergrößen werden in den Größen 42 – 46 geführt; das Segment der großen Herrenschuhe umfasst die Größen 46 – 54. Das Familienunternehmen wurde 2002 gegründet und wir noch heute geführt und geleitet von den Gründern Kay Zimmer und Georg Mahn.